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![]() Liebe Teilnehmer*innen, liebe Eltern, wir bieten Ihnen/Euch die Teilnahme an den Freizeitangeboten unseres Jugendverbandes an. Mit unseren Angeboten unterscheiden wir uns ganz bewusst von kommerziellen Reiseveranstaltern. Bei uns steht das solidarische Miteinander der Kinder und Jugendlichen im Mittelpunkt.
Unsere Freizeiten finden allerdings nicht in einem rechtsfreien Raum statt. Das Nachfolgende ist daher Inhalt des zwischen Ihnen und uns zustande kommenden Teilnehmervertrages und beinhaltet daher gegenseitige Rechte und Pflichten.
Teilnahmeberechtigt sind Mädchen und Jungen in den angegebenen Altersgruppen.
Die Höhe der Anzahlung ist aus der Beschreibung des jeweiligen Freizeitangebotes ersichtlich. Der Erhalt der Reisebestätigung gilt als Rechnung. Der Restbetrag ist bei Aushändigung der Reiseunterlagen nach Rechnungsstellung spätestens vier Wochen vor Freizeitangebotsbeginn fällig.
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des FV sowie den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung des FV.
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von einem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die vom FV nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Evtl. Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Der FV ist verpflichtet, den Kund*innen über Leistungsänderungen oder Abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird er dem/der Reiseteilnehmer*in eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Reiserücktritt anbieten. Der FV ist berechtigt, unter bestimmten, in den Leistungsbeschreibungen im einzelnen anzugebenden Voraussetzungen nachträglich eine Änderung des Zustiegs-/Abfahrtsortes vorzunehmen.
Wird eine Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt (§651j BGB) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der FV als auch der/die Reiseteilnehmer*in den Vertrag kündigen. Die Rechtsfolgen ergeben sich aus dem Gesetz.
Vor dem Freizeitbeginn kann jederzeit von der Freizeit zurückgetreten werden. Ein Rücktritt vor einer Freizeit soll zur Beweissicherung schriftlich erfolgen. Maßgeblich für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktritterklärung beim FV.
Tritt eine*e Reiseteilnehmer*in vom Vertrag zurück so kann der FV eine angemessene Entschädigung für die getroffene Freizeitvorbereitung und für seine Aufwendungen verlangen:
Aus Coronaschutzgründen können Reiseteilnehmer*innen bis 1 Woche vor Reiseantritt kostenlos
zurücktreten. Der Reiserücktritt muss schriftlich erfolgen!
Lässt sich der/die Reiseteilnehmer*in mit Zustimmung des FV durch eine geeignete Person vertreten oder nimmt er/sie mit Zustimmung des FV an einer anderen Freizeit teil, so werden lediglich Verwaltungskosten in Höhe von 30,00 Euro sowie der Differenzbetrag der Reise erhoben. Der FV empfiehlt den Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung.
Der FV kann vom Reisevertrag zurücktreten, wenn
Der FV haftet für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung und ordnungsgemüße Erbringung vertraglich vereinbarten Reiseleistungen.
Die vertragliche Haftung des FV für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt (§651h BGB),
Keine Haftung besteht bei Einbruch oder Diebstahl. Wir empfehlen daher den Abschluss einer Reisegepäck- und Reiseunfallversicherung. Der/die Teilnehmer*in haftet für jeden Schaden, der durch ihn/sie oder durch die von ihm/ihr mitgeführten Sachen verursacht wird.
Gepäck wird im normalen Umfang befördert, dies bedeutet pro Person einen Koffer und ein Handgepäckstück. Abweichungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Veranstalters. Gepäck und sonstige mitgenommene Sachen sind von dem/der Reiseteilnehmer*in beim Einstieg oder Umsteigen von einem Transportmittel in ein anderes selbst zu beaufsichtigen.
a) Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der/die Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber dem FV geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist kann der/die Reisende Ansprüche geltend machen, wenn er/sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.
Visakosten sind grundsätzlich nicht im Reisepreis inbegriffen. Mit der Buchungsbestätigung teilt der FV die zum Buchungszeitpunkt
geltenden Bestimmungen zu Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften, soweit sie dem FV bekannt sind oder bekannt sein müssten,
mit.
Seit dem 1. März 2020 muss eine Masern-Impfung nachgewiesen werden.
Der FV gibt Änderungen der genannten Bestimmungen bis zum Abreisetag schriftlich zur Kenntnisnahme bekannt. Für die Einhaltung
dieser Vorschriften ist der/die Reiseteilnehmer*in selbst verantwortlich. Der FV übernimmt keine Haftung für die Nachteile, die sich
aus der Nichtbeachtung obiger Vorschriften ergeben.
Der FV ist bemüht die Reise zur Zufriedenheit aller Teilnehmer*innen vertragsgerecht durchzuführen.
Der FV erwartet, dass sich der/die die Teilnehmende in die Gruppengemeinschaft einfügt und den Weisungen der Betreuer*innen Folge leistet und die Sitten und Gebräuche des Gastlandes respektiert.
a) Der FV wird die gemeinsamen Erlebnisse während des Freizeitangebotes mit Foto- Video- und Tonaufnahmen dokumentieren. Diese Dokumente werden nicht an Dritte weitergegeben, sondern für die Präsentation der Veranstaltung und möglicherweise zur Eigenwerbung für unsere Freizeitangebote genutzt. Wenn der/die Teilnehmende nicht fotografiert oder gefilmt werden will oder soll möchte der FV bitte eine schriftliche Erklärung bei der Anmeldung erhalten.
Die Rechtsbeziehung zwischen dem Freizeitveranstalter und dem/der TeilnehmerIn richten sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
ARAG Allgemeine Versicherungs-AG
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